Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Coburg - Rechtsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3042
96419 Coburg
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rechtsamt@coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/025626937857Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-1301
Fax: +49 9561 89-1309
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung