Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Bamberg - Sachgebiet Naturschutz und Landschaftspflege
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Michelsberg 10
96049 Bamberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0373795082442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 1713
Fax: +49 951 87 1955
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher