Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 12
95666 Mitterteich
Kontakt
E-Mail: poststelle@mitterteich.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51440701807Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9633 89-0
Fax: +49 9633 89-299
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher