Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92442 Wackersdorf
Kontakt
E-Mail: info@wackersdorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=15773934829Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/15773934829Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9431 7436-0
Fax: +49 9431 7436-436
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung