Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Oberviechtach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nabburger Str. 2
92526 Oberviechtach
Kontakt
E-Mail: rathaus@oberviechtach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=94553377469Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94553377469Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9671 307-0
Fax: +49 9671 307-19
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher