Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Nittenau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gerichtsstr. 13
93149 Nittenau
Kontakt
E-Mail: poststelle@nittenau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=26775607468Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26775607468Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9436 309-0
Fax: +49 9436 309-400
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher