Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Maxhütte-Haidhof
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1127
93139 Maxhütte-Haidhof
Kontakt
E-Mail: info@maxhuette-haidhof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/22775635462Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9471 3022-0
Fax: +49 9471 3022-611
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher