Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    93167 Falkenstein

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    93167 Falkenstein

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Um unnötige Wartezeiten für unsere Bürger zu vermeiden bzw. zu verkürzen, erledigen wir zeitintensive Anliegen für Sie im Rathaus in Falkenstein außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

    Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter der Telefonnummer 09462/9422-0. Nutzen Sie bitte auch unsere Online-Services!

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-falkenstein.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=23329670790Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23329670790Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9462 9422-0

    Fax: +49 9462 9422-19

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English