Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Walderbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Franz-Xaver-Witt-Str. 2
93194 Walderbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@walderbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=66107265829Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66107265829Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9464 9405-0
Fax: +49 9464 9405-25
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher