Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hahnbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Herbert-Falk-Str. 5
92256 Hahnbach
Kontakt
E-Mail: vg@hahnbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25996318794Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25996318794Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9664 9134-0
Fax: +49 9664 9134-34
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung