Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Tettenweis
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 15
94167 Tettenweis
Kontakt
E-Mail: info@tettenweis.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=37663253736Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37663253736Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8534 9604-0
Fax: +49 8534 9604-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher