Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
84169 Altfraunhofen
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-altfraunhofen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=17329712781Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17329712781Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8705 928-0
Fax: +49 8705 928-99
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher