Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Markt Winzer
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schwanenkirchner Straße 2
94577 Winzer
Kontakt
E-Mail: poststelle@winzer.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61663085772Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9901 9357-0
Fax: +49 9901 9357-29
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung