Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Pähl
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchstraße 7
82396 Pähl
Kontakt
E-Mail: gemeinde@paehl.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28552439672Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8808 9204-0
Fax: +49 8808 9204-40
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher