Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Pöcking - Ordnungs- und Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 03
82341 Pöcking
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie weiterhin einen Termin für Ihr persönliches Anliegen: 08157/9306-0. Vielen Dank.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@poecking.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/213741748777Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8157 9306-0
Fax: +49 8157 7347
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher