Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Eiselfing - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pfarrstadl 1

    83549 Eiselfing

    Postanschrift

    Am Pfarrstadl 1

    83549 Eiselfing

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Rentenberatung nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@eiselfing.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/295513820900Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8071 9097-0

    Fax: +49 8071 9097-16

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English