Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Unterschleißheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    85716 Unterschleißheim

    Postfachadresse

    Postfach 1220

    85702 Unterschleißheim

    Kontakt

    E-Mail: stadt@ush.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=12107643748Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/12107643748Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 31009-0

    Fax: +49 89 3103705

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English