Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Unterschleißheim
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1220
85702 Unterschleißheim
Kontakt
E-Mail: stadt@ush.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=12107643748Sicheres Kontaktformular
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Telefon Festnetz: +49 89 31009-0
Fax: +49 89 3103705
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher