Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Landsberg am Lech
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1653
86886 Landsberg am Lech
Kontakt
E-Mail: stadt_ll@landsberg.de
De-Mail: info@landsberg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=18109001455Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/18109001455Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8191 128-0
Fax: +49 8191 128-180
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher