Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Kirchdorf a.d.Amper - Geschäftsleitung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: florian.haider@kirchdorf-amper.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/568070151883Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8166 6769-60
Fax: +49 8166 6769-33
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher