Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Kirchdorf a.d.Amper - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    85414 Kirchdorf a. d. Amper

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    85414 Kirchdorf a. d. Amper

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: florian.haider@kirchdorf-amper.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/568070151883Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8166 6769-60

    Fax: +49 8166 6769-33

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English