Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Kösching

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    85092 Kösching

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    85092 Kösching

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@markt-koesching.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58997137617Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8456 9891-0

    Fax: +49 8456 9891-24

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English