Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Markt Kinding
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kipfenberger Str. 4
85125 Kinding
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb der genannten Öffnungszeiten kann für Montag bis Freitag ab 7:30 Uhr und zusätzlich donnerstags bis 18:00 Uhr nur nach telefonischer Rücksprache ein Termin vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: gemeinde@kinding.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=86552733608Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/86552733608Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8467 8401-0
Fax: +49 8467 8401-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung