Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Großmehring - Einwohnermeldeamt, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 9
85096 Großmehring
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2386870868518Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8407 9294-0
Fax: +49 8407 9294-10
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher