Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Große Kreisstadt Eichstätt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1344
85067 Eichstätt
Kontakt
E-Mail: poststelle@eichstaett.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=47664583449Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47664583449Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8421 6001-0
Fax: +49 8421 6001-200
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher