Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Karlsfeld
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1220
85750 Karlsfeld
Kontakt
E-Mail: poststelle@karlsfeld.bayern.de
De-Mail: info@karlsfeld.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34886078606Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34886078606Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8131 99-0
Fax: +49 8131 99-103
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher