Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Große Kreisstadt Dachau
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1869
85208 Dachau
Kontakt
E-Mail: stadt@dachau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76553503442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8131 75-0
Fax: +49 8131 75-299
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher