Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Icking

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittenwalder Str. 6

    82057 Icking

    Postanschrift

    Mittenwalder Str. 6

    82057 Icking

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@icking.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63108336598Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8178 9200-0

    Fax: +49 8178 9200-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English