Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ramsau b.Berchtesgaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Tal 2

    83486 Ramsau b.Berchtesgaden

    Postanschrift

    Im Tal 2

    83486 Ramsau b.Berchtesgaden

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@gemeinde-ramsau.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05663477688Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8657 9889-0

    Fax: +49 8657 985802

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English