Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Ramsau b.Berchtesgaden
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Im Tal 2
83486 Ramsau b.Berchtesgaden
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@gemeinde-ramsau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05663477688Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8657 9889-0
Fax: +49 8657 985802
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher