Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Unterneukirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 11
84579 Unterneukirchen
Kontakt
E-Mail: info@unterneukirchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64773941827Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8634 9882-0
Fax: +49 8634 9882-22
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher