Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

    Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

    Beschreibung

    Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

    Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Oberallgäu (LRA OA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberallgäuer Platz 2

    87527 Sonthofen

    Postanschrift

    Oberallgäuer Platz 2

    87527 Sonthofen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-oa.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=79998040422Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 8321 612-0

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    Stadt Immenstadt i.Allgäu - Referat Öffentliche Ordnung / Wahlen

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    Marienplatz 3-4

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    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9363393017110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8323 9988-0

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English