Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

    Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

    Beschreibung

    Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

    Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ostallgäu (LRA OAL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabenstr. 11

    87616 Marktoberdorf

    Postfachadresse

    Postfach 1255

    87610 Marktoberdorf

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-oal.bayern.de

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    Telefon Festnetz: +49 8342 911-0

    Fax: +49 8342 911-551

    Internet

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    Gemeinde Schwangau

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchener Str. 2

    87645 Schwangau

    Postfachadresse

    Postfach 65

    87643 Schwangau

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@schwangau.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=74663344716Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74663344716Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8362 8198-10

    Fax: +49 8362 8198-50

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English