Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Beschreibung
Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter.
Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.
Ansprechpartner
Landratsamt Lindau (Bodensee) (LRA LI)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3322
88105 Lindau (Bodensee)
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-lindau.de
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Telefon Festnetz: +49 8382 270-0
Fax: +49 8382 270-204
Internet
Markt Weiler-Simmerberg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1144
88168 Weiler-Simmerberg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@weiler-simmerberg.de
De-Mail: weiler-simmerberg@by.de-mail.de
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Telefon Festnetz: +49 8387 391-0
Fax: +49 8387 391-70
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024