Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Beschreibung
Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter.
Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.
Ansprechpartner
Stadt Vöhringen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1240
89266 Vöhringen
Kontakt
E-Mail: poststelle@voehringen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32775565477Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 7306 9622-0
Fax: +49 7306 9622-199
Internet
Landratsamt Neu-Ulm - FB 31 - Bauordnung und Bauleitplanung (LRA NU)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1725
89207 Neu-Ulm
Kontakt
E-Mail: Roland.Maerz@lra.neu-ulm.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/374859898625Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-31998
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024