Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

    Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

    Beschreibung

    Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

    Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Günzburg - 303 Sicherheitsangelegenheiten (LRA GZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kapuzinermauer 1

    89312 Günzburg

    Postfachadresse

    Postfach 200157

    89308 Günzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: sicherheitsrecht@landkreis-guenzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8109427549515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8221 95-0

    Fax: +49 8221 95-240

    Sprachversion

    Deutsch

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    Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bgm.-Haide-Str. 1

    86473 Ziemetshausen

    Postanschrift

    Bgm.-Haide-Str. 1

    86473 Ziemetshausen

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@vg.ziemetshausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/182956369941Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8284 99799-21

    Fax: +49 8284 99799-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English