Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Beschreibung
Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter.
Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.
Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg - 303 Sicherheitsangelegenheiten (LRA GZ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 200157
89308 Günzburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sicherheitsrecht@landkreis-guenzburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8109427549515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rittlen 6
86381 Krumbach (Schwaben)
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen können auch Zeiten außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: dieter.gumpinger@vg-krumbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/300400808941Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8282 88996-0
Fax: +49 8282 88996-22
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024