Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

    Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

    Beschreibung

    Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

    Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Wertingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 12

    86637 Wertingen

    Postfachadresse

    Postfach 1224

    86635 Wertingen

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: poststelle@vg-wertingen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33885035831Sicheres Kontaktformular

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    Landratsamt Dillingen a.d.Donau - Fachbereich 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe (LRA DLG)

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    89407 Dillingen a.d.Donau

    Postanschrift

    Große Allee 24

    89407 Dillingen a.d.Donau

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4199841873101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9071 51-0

    Fax: +49 9071 51-101

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English