Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

    Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

    Beschreibung

    Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

    Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Augsburg (LRA A)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenplatz 4

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    86136 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-a.bayern.de

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    Telefon Festnetz: +49 821 3102-0

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    Markt Dinkelscherben - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Augsburger Str. 4-6

    86424 Dinkelscherben

    Postanschrift

    Augsburger Str. 4-6

    86424 Dinkelscherben

    Öffnungszeiten

    Do 15:00 Uhr - 18:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@dinkelscherben.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2673064166101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8292 202-0

    Fax: +49 8292 202-23

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English