Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

    Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

    Beschreibung

    Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

    Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Kissingen (LRA KG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Marktstr. 6

    97688 Bad Kissingen

    Postfachadresse

    Postfach 1820

    97685 Bad Kissingen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-kg.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44553727394Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 971 801-0

    Fax: +49 971 801-3333

    Internet

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    Gemeinde Oerlenbach - Geschäftsleitung - Vertreter im Amt - Personal - Bauleitplanung - Klimaschutz - Interkommunale Zusammenarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 8

    97714 Oerlenbach

    Postanschrift

    Schulstraße 8

    97714 Oerlenbach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: juergen.markert@oerlenbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/434292843873Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9725 7101-0

    Fax: +49 9725 7101-27

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English