Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

    Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

    Beschreibung

    Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

    Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

    Ansprechpartner

    Markt Emskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Erlanger Str. 2

    91448 Emskirchen

    Postanschrift

    Erlanger Straße 2

    91448 Emskirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@emskirchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=27775250545Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/27775250545Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9104 8292-0

    Fax: +49 9104 8292-19

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    Sprachversion

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    Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - LStVG, Versammlungen, Unterbringungsrecht, Allgemeine Sicherheitsrechtl. Belange (LRA NEA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 1

    91413 Neustadt a.d.Aisch

    Postfachadresse

    Postfach 1520

    91405 Neustadt a.d.Aisch

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@kreis-nea.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/906302139672Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9161 92-0

    Fax: +49 9161 92-91060

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English