Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

    Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

    Beschreibung

    Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

    Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Erlangen-Höchstadt (LRA ERH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nägelsbachstr. 1

    91052 Erlangen

    Postfachadresse

    Postfach 2520

    91013 Erlangen

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    Telefon Festnetz: +49 9131 803-0

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    Markt Wachenroth

    Adresse

    Hausanschrift

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    96193 Wachenroth

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    Hauptstr. 23

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    Mo 9:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 9:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 12:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@wachenroth.de

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English