Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Beschreibung
Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter.
Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.
Ansprechpartner
Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge (LRA WUN)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
95631 Wunsiedel
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@landkreis-wunsiedel.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=06109085437Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06109085437Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9232 80-0
Fax: +49 9232 80-555
Internet
Stadt Marktleuthen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 40
95164 Marktleuthen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@marktleuthen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52997879457Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52997879457Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9285 969-0
Fax: +49 9285 969-69
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024