Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Beschreibung
Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter.
Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.
Ansprechpartner
Landratsamt Lichtenfels - Sachgebiet 45 Straßenverkehr, Kfz-Zulassung (LRA LIF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 13 40
96203 Lichtenfels
Öffnungszeiten
Mo 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do 7:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:45 Uhr - 12:00 Uhr
Weitere Infos siehe:
Öffnungszeiten und Anfahrt zum Landratsamt Lichtenfels
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1079035351403Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9571 18-0
Fax: +49 9571 18-1099
Internet
Stadt Weismain
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 27
96258 Weismain
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@stadt-weismain.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19331098482Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9575 9220-32
Fax: +49 9575 9220-43
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024