Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

    Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

    Beschreibung

    Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

    Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Langbein-Str. 1

    96465 Neustadt b.Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 1580

    96460 Neustadt b.Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 13:00 Uhr

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    E-Mail: poststelle@neustadt-bei-coburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=11331154470Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/11331154470Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9568 81-0

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    Landratsamt Coburg - FB 44 Umwelt und Natur (LRA CO)

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    Hausanschrift

    Lauterer Str. 60

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 2354

    96412 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/197408879767Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 514-0

    Fax: +49 9561 514-1099

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English