Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Beschreibung
Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter.
Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.
Ansprechpartner
Landratsamt Amberg-Sulzbach (LRA AS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1754
92207 Amberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: poststelle@amberg-sulzbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25775964391Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25775964391Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9621 39-0
Fax: +49 9621 37605-0
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Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:30 Uhr
Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-neukirchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19218471809Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9663 9130-0
Fax: +49 9663 9130-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024