Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Beschreibung
Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter.
Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Schönberg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 16
94513 Schönberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/884178466943Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8554 9604-0
Fax: +49 8554 9604-50
Landratsamt Freyung-Grafenau - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht (LRA FRG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1311
94075 Freyung
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-frg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6778725543112Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8551 57-0
Fax: +49 8551 57-30106
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024