Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

    Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

    Beschreibung

    Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

    Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Starnberg (LRA STA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandbadstr. 2

    82319 Starnberg

    Postanschrift

    82317 Starnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: info@lra-starnberg.de

    De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=85997998431Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 8151 148-77148

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    Gemeinde Berg

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsgasse 1

    82335 Berg

    Postfachadresse

    Postfach 10

    82328 Berg

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde-berg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21219857510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8151 508-0

    Fax: +49 8151 508-88

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English