Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

    Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

    Beschreibung

    Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

    Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Feldkirchen - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    85622 Feldkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1249

    85619 Feldkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: rathaus@feldkirchen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/863768698195Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 909974-0

    Fax: +49 89 909974-36

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    Landratsamt München (LRA M)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariahilfplatz 17

    81541 München

    Postfachadresse

    Postfach 90 07 51

    81507 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Wir empfehlen Ihnen, Termine zu vereinbaren. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93442507417Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 6221-0

    Fax: +49 89 6221-2278

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English