Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Beschreibung
Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter.
Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.
Ansprechpartner
Landratsamt Altötting (LRA AÖ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1432
84498 Altötting
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-aoe.de
De-Mail: poststelle@lra-aoe.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=58664856390Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58664856390Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8671 502-0
Fax: +49 8671 502-250
Internet
Stadt Töging a.Inn
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1161
84509 Töging a.Inn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@toeging.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=01997886456Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/01997886456Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8631 9004-0
Fax: +49 8631 9004-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024