Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen
Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.
Beschreibung
Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Für welche Bereiche ein solches Bade- bzw. Betretungs- oder Befahrensverbot besteht, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde.
Darüber hinaus können die Gemeinden sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit allgemeine Vorschriften über das Verhalten beim öffentlichen Baden und über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten erlassen.
Über bestehende örtliche Vorschriften zum öffentlichen Baden informiert Sie die zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Leinach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 23
97274 Leinach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sprechstunde des 1. Bürgermeisters: Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@leinach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65663757627Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9364 8136-0
Fax: +49 9364 8136-29
Internet
Gemeinde Waldbüttelbrunn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lindenstr. 3
97297 Waldbüttelbrunn
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@waldbuettelbrunn.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33552054755Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33552054755Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 49704-0
Fax: +49 931 49704-97
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 27 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)Baden; Betreten und Befahren von Eisflächen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.11.2023
Stichwörter
Baden, Badeverbot, Badeverordnung, Betretungsverbot, Eisflächen