Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

    Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

    Beschreibung

    Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Für welche Bereiche ein solches Bade- bzw. Betretungs- oder Befahrensverbot besteht, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde.

    Darüber hinaus können die Gemeinden sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit allgemeine Vorschriften über das Verhalten beim öffentlichen Baden und über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten erlassen.

    Über bestehende örtliche Vorschriften zum öffentlichen Baden informiert Sie die zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Schönwald

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 6

    95173 Schönwald

    Postfachadresse

    Postfach 29

    95169 Schönwald

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: info@stadt-schoenwald.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/10664492469Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9287 9594-0

    Fax: +49 9287 9594-33

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    Große Kreisstadt Selb

    Adresse

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    Ludwigstraße 6

    95100 Selb

    Postfachadresse

    Postfach 1580

    95089 Selb

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@selb.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/95220039470Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9287 883-0

    Fax: +49 9287 883-190

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.11.2023

    Stichwörter

    Baden, Badeverbot, Badeverordnung, Betretungsverbot, Eisflächen

    Sprachversion

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