Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

    Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

    Beschreibung

    Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Für welche Bereiche ein solches Bade- bzw. Betretungs- oder Befahrensverbot besteht, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde.

    Darüber hinaus können die Gemeinden sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit allgemeine Vorschriften über das Verhalten beim öffentlichen Baden und über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten erlassen.

    Über bestehende örtliche Vorschriften zum öffentlichen Baden informiert Sie die zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Markt Hengersberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Mimmingerstr. 2

    94491 Hengersberg

    Postfachadresse

    Postfach 1080

    94488 Hengersberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 11:45 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 11:45 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 11:45 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.11.2023

    Stichwörter

    Baden, Badeverbot, Badeverordnung, Betretungsverbot, Eisflächen

    Sprachversion

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